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Überblick

Bildschirm

Die ersten Spezifikationen wie MPR II, TCO 92 und TCO 95 enthalten zwar Grenzwerte zur Eindämmung der Emissionsbelastung des Körpers, aber kaum Angaben zur Bildqualität; insofern ist ein mit oben genannten Siegeln versehener Bildschirm nicht automatisch auch verträglich für die Augen.

Immerhin wird in der TCO 92 und der TCO 95 eine Bildwiederholfrequenz von mindestens 75 Hz vorgeschrieben, damit das Bild für das menschliche Auge flimmerfrei wirkt. Der TÜV (ISO 9241-3) und die TCO 99 berücksichtigen diese potentielle Schwachstelle und spezifizieren auch ergonomische Anforderungen an Monitore.

Prüfsiegel und Emissionsschutz

Jedes elektrisch betriebene Gerät erzeugt elektrische und magnetische Felder; ein einfaches Kabel ebenso wie ein Bildschirm. Diese Felder dürfen bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten, da sie sonst nachweislich schädlich für den Menschen sind und Krankheiten verursachen können, die sich meist erst nach einigen Jahren bemerkbar machen. Gängig sind die Prüfsiegel MPR II sowie die TCO 92, die TCO 95 und die aktuelle TCO-99-Spezifikation. Auch der TÜV Rheinland bietet mit dem "Product Safety - Ergonomie geprüft" (ISO 9241-3) ein eigenes Ergonomie-Prüfsiegel an, welches die Feldmessungen nach MPR II beinhaltet.

  • MPR II: Das erste bekannt gewordene Prüfsiegel, das klare Grenzwerte für maximale elektrische und magnetische Felder definiert, ist die MPR-II-Norm der SWEDAC (The Swedish Board for Technical Accreditation). MPR II spielt inzwischen nur noch eine untergeordnete Rolle, da die Grenzwerte der TCO-Prüfsiegel wesentlich strenger ausgelegt sind. Einen Vergleich der in MPR II beziehungsweise TCO definierten Grenzwerte finden Sie in der beigefügten Tabelle.
  • TCO 92: Die TCO (The Swedish Confederation of Professional Employees) ist eine unabhängige Gruppe mit etwa 1,3 Millionen Mitgliedern aus verschiedenen Berufsfeldern, die tagtäglich mit und an Bildschirmen arbeiten müssen. Aus den persönlichen Erfahrungen der Mitglieder entstand ein großer Teil des TCO-Prüfsiegels zum Schutz der menschlichen Gesundheit.
    Die TCO 92 setzt bei der MPR-II-Spezifizierung an und verschärft die zugelassenen Grenzwerte. Allerdings beschränkt sich die TCO-Norm nicht auf elektrische und magnetische Felder, sondern berücksichtigt auch Aspekte des Umweltschutzes. So müssen Monitore über eine Abschaltautomatik verfügen, die das Gerät nach einer frei definierbaren Zeit in einen Stand-by-Modus setzt. Während dieser Zeit darf die Leistungsaufnahme nicht mehr als 30 Watt betragen. Zudem muß der Bildschirm nach drei Sekunden wieder einsatzbereit sein, wenn die Maus bewegt oder die Tastatur benutzt wird. Weiterhin schreibt die TCO-92-Spezifikation vor, dass ein Bildschirm den europäischen Bestimmungen bezüglich elektrischer Sicherheit und Brandschutz entsprechen muß.
  • TCO 95: Die TCO-95-Spezifikation weist keine neuen Grenzwerte für die maximal zulässigen Emissionen auf; sie ist als Erweiterung von TCO 92 zu betrachten. So spielen in bezug auf die verwendeten Materialien erstmalig auch ökologische Faktoren eine Rolle. Für die Bildröhre darf beispielsweise kein Kadmium mehr verwendet werden; andere elektronische Bauteile dürfen keine Quecksilber-Bestandteile mehr aufweisen.
  • TCO 99: Sowohl TCO 92 als auch TCO 95 geben zwar eindeutige Richtlinien zum Schutz der Gesundheit an - ob ein Monitor allerdings eine ergonomische Bildqualität aufweist, ist nirgends definiert. Was nützen geringe Strahlungsbelastungen, wenn die Bildqualität nicht stimmt? Hier setzt die TCO 99 an. Sie beinhaltet nicht nur die Grenzwerte der TCO 95 für elektrische und magnetische Felder, sondern definiert erstmalig auch ergonomische Richtlinien. Ferner gilt die TCO-99-Spezifikation auch für Flachbildschirme, Tastaturen und die komplette Recheneinheit. Bildschirme werden auf folgende Kriterien geprüft:

Gleichmäßige Leuchtdichte: Über die ganze Bildschirmfläche muß die gleiche Helligkeit gewährleistet sein. Starke Farbflecken, beispielsweise bei weißem Hintergrund, dürfen nicht auftreten. Verbesserter Leuchtdichtenkontrast: Die Lesbarkeit von Texten muß auf dem gesamten Bildschirm ohne starke Unschärfen gewährleistet sein. Besonders in den Ecken ist auf saubere Darstellung der Schrift zu achten.

Flimmer- und Flackerfreiheit: Damit das menschliche Auge nichts vom Bildaufbau mitbekommt, muß der Bildschirm das Bild in jeder Sekunde mehrfach aufbauen. Dies ist abhängig von der Bildschirmgröße. Bei einem 17-Zoll-Monitor sind mindestens 85 Hz vorgeschrieben bei einer Auflösung von 1.024 x 768 Bildpunkten. Zudem wird die EMV-Festigkeit (Elektro-Magnetische-Verträglichkeit) der Displays geprüft. So darf das Bild bei Einwirkung von elektronischen und magnetischen Feldern nicht flackern, beispielsweise in Büroräumen mit vielen Leuchtstoffröhren, die einen hohen Blindstrom und eine Phasenverschiebung im Stromnetz verursachen. Anhand von geeigneten Filtern müssen diese Unreinheiten des Netzsignals im Monitor ausgeglichen werden, damit es zu keiner Störung des Bildaufbaus kommt.

Reflexionen des Bildschirmgehäuses: Bei Lichteinfall auf den Bildschirm müssen die Reflexionen so stark wie möglich eingeschränkt werden, damit das Auge nicht unnötig belastet wird und die Lesbarkeit des Bildschirminhaltes gewährleistet bleibt.

Verminderter Lärm: Laute Bildschirme, die beispielsweise ein unangenehmes Pfeifen von sich geben, belasten das Gehör und erzeugen negativen Streß beim Anwender. Laut TCO 99 darf ein Bildschirm keine störenden akustischen Signale von sich geben.

Weiterhin wird eine Leistungsaufnahme von maximal 15 W im Stand-by-Modus und im abgeschaltetem Modus von maximal 5 W vorgeschrieben. Auch die ökologischen Richtlinien wurden stark erweitert. So dürfen weder FCKWs noch chlorierte Lösungsmittel verwendet werden; die verbauten Plastikteile dürfen weder bromhaltiges noch chloriertes Flammschutzmittel enthalten. Zur Entsorgung muß der Hersteller einen Recycling-Vertrag mit einer Firma zur Aufbereitung und Wiederverwendung von Rohstoffen abschließen.

Die richtige Monitorgröße

Bei aller Zuverlässigkeit der Prüfsiegel TCO 95 und TCO 99: Alleiniges Kaufkriterium können sie nicht sein. Vor dem Kauf, und das gilt besonders für Firmen, die spezielle Anforderungen an die Geräte stellen, sollte man sich über das Anwendungsgebiet klar werden. Abhängig von der Monitorgröße ist die maximal nutzbare Auflösung. So sollten im professionellen Bereich eigentlich gar keine 15-Zöller mehr auftauchen; diese sind allenfalls noch als platzsparende Kontrollbildschirme für Server zu verwenden. Auch für den Heimbereich ist ein 15-Zoll-Monitor als überholt anzusehen, ist er doch für Auflösungen von maximal 800 x 600 Bildpunkten ausgelegt. Zwar lassen sich auch 1.024 x 768 Bildpunkte einstellen; doch dann werden alle Symbole auf dem Desktop sehr klein und kaum noch lesbar.

Mit einem 17-Zoll-Gerät dagegen, das für 1.024 x 768 Bildpunkte optimiert ist, lassen sich recht ermüdungsfrei und angenehm auch über längere Zeit Texte verarbeiten und Tabellen verwalten. Höhere Auflösungen sollten den Augen auf einem 17-Zoll-Monitor nicht zugemutet werden. Wer viele Grafiken bearbeitet und eine bessere Übersicht benötigt, sollte dann schon zu einem 19-Zöller greifen. Hier lassen sich dann auch Auflösungen von 1.280 x 1.024 nutzen. Im CAD- oder DTP-Bereich ist ein 21-Zöller immer erste Wahl; nur bei 1.600 x 1.200 Bildpunkten ist hier professionelles Arbeiten ohne Einschränkungen möglich.

Auswertung technischer Daten

Anhand der technischen Spezifikation eines Monitors läßt sich einiges über die Leistungsklasse des Gerätes erfahren. Allerdings ist nicht immer der Bildschirm mit den besseren oder höheren technischen Daten die bessere Wahl. Besonders wichtig sind drei Angaben, die voneinander abhängig sind: Bildwiederholfrequenz, Horizontalfrequenz und Auflösung.

Horizontalfrequenz
Um bestimmte Auflösungen auf einem Monitor mit einer bestimmten Bildwiederholfrequenz nutzen zu können, muß die Horizontalfrequenz, auch Zeilenfrequenz genannt, angegeben in kHz, hoch genug sein. Ein 17-Zoll-Monitor beispielsweise, der 1.024 x 768 Bildpunkte bei 85 Hz Wiederholrate darstellt, benötigt eine Zeilenfrequenz von minimal 69 kHz. Der Monitor sollte daher über eine Leistungsreserve verfügen, damit er nicht ständig an seine Leistungsgrenze stößt. Im allgemeinen kann man sich grob nach folgender Formel richten:



Horizontalfrequenz = Bildwiederholrate * (vertikale Auflösung + 10 %)


Beispiel: Für eine Darstellung von 1.024 x 768 (vertikal) Bildpunkten und 100 Hz Bildwiederholrate benötigt man:

H = 100 * (768 + 76,8) = 85500 Hz = 86 kHz (Werte sind gerundet)


Aus der oben beschrieben Formel ergeben sich folgende Richtwerte für Horizontalfrequenzen verschiedener Monitorgrößen bei 100 Hz Bildwiederholrate:

15 Zoll: 66 kHz (Auflösung: 800 x 600 Bildpunkte)

17 Zoll: 86 kHz (Auflösung: 1.024 x 768 Bildpunkte)

19 Zoll: 113 kHz (Auflösung: 1.280 x 1.024 Bildpunkte)

21 Zoll: 132 kHz (Auflösung: 1.600 x 1.200 Bildpunkte)

Bildwiederholfrequenz

Ab einer Bildwiederholrate von 72 Hz erscheint für die meisten Menschen der Bildaufbau eines Monitors flimmerfrei. Demnach werden von der TCO 92 und der TCO 95 mindestens 75 Hz verlangt. Nach TCO 99 sind mittlerweile mindestens 85 Hz Bildwiederholfrequenz vorgeschrieben. Wer einigermaßen ermüdungsfrei arbeiten möchte, sollte sich höhere Bildwiederholraten gönnen, beispielsweise 100 Hz. Aber auch hier gilt: Weniger ist manchmal mehr. So können zu hohe Frequenzen (ab 120 Hz) das Auge ebenfalls belasten, da in diesem Fall der automatische Lidschlag nicht mehr häufig genug erfolgt und somit das Auge nicht mehr richtig befeuchtet wird, was zu Augenrötungen und unangenehmem Brennen führen kann.

Fazit

Wer beim Monitorkauf auf Nummer sicher gehen will, sollte sich, zumindest als Privatperson, den Monitor bei seinem Händler zeigen lassen. Seriöse Händler sind immer bereit, einen Bildschirm schnell mal anzuschließen und vorzuführen. Unternehmen können als Großabnehmer natürlich nicht jedes Gerät vor dem Kauf kontrollieren - wenn überhaupt, dann höchstens stichprobenartig. Die jeweiligen Kaufentscheider sollten sich in der Fachpresse informieren und die Service-Verträge der Monitor-Hersteller beachten.

Weiterführende Informationen

keine

Verweise auf Arbeiten anderer gruppen

keine

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